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   VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12   

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VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12 (https://dejure.org/2013,35562)
VG Weimar, Entscheidung vom 26.06.2013 - 3 K 1048/12 (https://dejure.org/2013,35562)
VG Weimar, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 3 K 1048/12 (https://dejure.org/2013,35562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 ).

    nen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O.).

    Ob ein Amtsträger eine Wahlempfehlung in amtlicher Eigenschaft abgegeben hat, ist eine Frage der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. )." [BVerwG, Beschluss vom 19.04.2001 - 8 B 33/01 - Juris Rdnr. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14/02 - Juris Rdnr. 24].

    Dass die Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf überschritten waren, weil Bürgermeister das ihnen aufgrund ihrer amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihnen kraft ihres Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise genutzt haben, die mit ihrer der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar waren, hat das BVerwG in seinem Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 - (dies ist die dem oben genannten Urteil des BayVGH vom 29.11.1995 nachgehende Entscheidung) festgestellt.

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Vielmehr stellt das Gericht im Falle der Klagestattgabe gestaltend weiter fest, dass die angefochtene Wahl ungültig ist (vgl. ThürOVG, Urteile vom 26.02.2009 - 2 KO 238/08 - Juris Rdnr. 34, vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - Juris Rdnr. 60. m.w.N. und vom 26.09.2000 - 2 KO 289/00 - DVBl. 2001, 828).

    In seinem Anfechtungsschreiben hat er hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß er rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die er seine Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. wiederum grundlegend ThürOVG, Urteil vom 20.06.1996, a.a.O., Rdnrn. 99, 100 sowie klarstellend Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnrn. 60, 61; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667).

    Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche und geheime Wahl sichern sollen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - GG - und Art. 95 Thüringer Verfassung und auch § 24 Abs. 1 Satz 1 ThürKWG) [ThürOVG Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnr. 50].

    Demgegenüber ist der Anfechtende in der Regel nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnr. 61 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    So wird etwa nach Auffassung des HessVGH ein Bürgermeister schon dann nicht in amtlicher Eigenschaft tätig, wenn er erkennbar an einer Wahlkampfveranstaltung teilnimmt ( - deren Charakter sich während der Veranstaltung auch nicht ändert, etwa dadurch, dass der Bürgermeister beispielsweise während der Veranstaltung Verwaltungsakte unterzeichnete oder etwa, ebenfalls an Ort und Stelle, im Zusammenwirken mit weiteren städtischen Bediensteten sonstige amtliche Tätigkeiten entfaltet - Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 - Juris Rdnr. 93; vgl. auch Urteil vom 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 - Juris Rdnr. 58) oder wenn er seine Meinungsäußerung mit einem Hinweis auf eine mögliche spätere Wahlanfechtung deutlich als Wahlkampfbeitrag kennzeichnet (Urteil vom 22.09.2005 - 8 UE 609/05 - Juris Rdnr. 51).

    erscheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. aber dazu etwa HessVGH, Urteil vom 08.05.2008, a.a.O. Rdnr. 56), dass es ihnen als Bürgermeistern nicht verwehrt sein kann, sich gegen Angriffe zu wehren, die ihnen gegenüber erhoben werden - dies steht hier jedoch nicht zur Entscheidung an.

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Vielmehr stellt das Gericht im Falle der Klagestattgabe gestaltend weiter fest, dass die angefochtene Wahl ungültig ist (vgl. ThürOVG, Urteile vom 26.02.2009 - 2 KO 238/08 - Juris Rdnr. 34, vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - Juris Rdnr. 60. m.w.N. und vom 26.09.2000 - 2 KO 289/00 - DVBl. 2001, 828).

    Schließlich müssen diese erheblichen Verstöße geeignet sein, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen - viertes Erfordernis - (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG [ThürOVG, Urteile vom 20.06.1996, Juris Rdnrn. 77 - 82, vom 26.09.2000, a.a.O. Seite 828 f.]).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Hingegen kann die Regierung ihre Pflicht, die Wahlentscheidung des Bürgers nicht zugunsten einer Partei oder im Interesse ihrer eigenen Machterhaltung zu beeinflussen, verletzen, wenn sie im nahen Vorfeld der Wahl ihrem Inhalt und ihrer Aufmachung nach nicht zu beanstandende Veröffentlichungen, insbesondere in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten oder Erfolgsberichten mit beträchtlichem Aufwand und in erheblicher Menge veröffentlicht oder gegen ihre Verbreitung keine ausreichenden Vorkehrungen trifft, die ihre Verwendung zu wahlwerbenden Zwecken verwehren" (BVerfGE, Urteil vom 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 - Juris Rdnrn. 70, 71, 76).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09

    Bürgermeisterwahl: Anforderungen an die Neutralitätspflicht eines amtierenden

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    beeinflusst hat, es genügt vielmehr, wenn der Fehler auf das Ergebnis der Wahl von Einfluss gewesen sein kann, bzw. geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.2010 - 2 L 177/09 - Juris Rdnr. 12, OVG Lüneburg, a.a.O. Rdnr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    In solchen Fällen wird das Amt eingesetzt, um den Wähler von einer Wahlkampfaussage überzeugen zu können, indem ihr durch die hinter ihr stehende Amtsautorität und Amtserfahrung Nachdruck verliehen wird, (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - Juris Rdnrn. 28, 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00

    Wahlwerbung im Amtsblatt

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Das OVG Koblenz stellt ebenfalls darauf ab, ob etwa Macht und Einflussmittel des Amtes in den Vordergrund rücken (Urteil vom 14.11.2000 - 7 A 10595/00 - Juris Rdnr. 30).
  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Ohnehin liegt die Annahme, dass bei einer unzulässigen Wahlbeeinflussung ein anderes Wahlergebnis in der Regel möglich sei, bei Bürgermeisterwahlen angesichts des politischen und faktischen Einflusses des Amtsinhabers nahe (BayVerfGH, Entscheidung vom 11.03.1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994, 993, 995).
  • VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06

    Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl);

    Auszug aus VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
    Von einer unzulässigen Wahlbeeinflussung ausgenommen seien nur informierende, wettbewerbsneutrale Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten seien (6 K 1360/06 We - Juris Rdnr. 38 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97

    Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl;

  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Über drei Monate vor der Wahl waren in den Amtsblättern eine ganz erhebliche Anzahl an Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichten mit namentlicher Nennung sowie Fotografien zu finden gewesen (VG Weimar, Urteil vom 26.06.2013 - 3 K 1048/12 We).
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    - 3. Senat - 3 KO 107/14 Verwaltungsgericht Weimar - 3. Kammer - 3 K 1048/12 We.
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